Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
30.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Sonstiges
23.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2023
Sonstiges
09.11.2020
Termine
08.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.11.2012
Sonstiges
01.10.2012
Eröffnungen
27.08.2012
Sicherungsmaßnahmen
07.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
14.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
27.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006